Bundestagwahlen
Am 23. Februar 2025 wird der 21. Deutsche Bundestag gewählt.
Dieser Termin wurde aufgrund des Bruchs der Ampelkoalition und der gescheiterten Vertrauensfrage des Bundeskanzlers vom ursprünglichen Termin dem 28. September 2025 vorverlegt. Die Wahllokale öffnen an diesem Tag von 8 bis 18 Uhr.
Die Legislaturperiode des Deutschen Bundestages beträgt vier Jahre. Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland, er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt werden.
Jede Wahlberechtigte Person hat zwei Stimmen die Erststimme, mit welcher Sie einen Wahlkreisabgeordneten oder eine Wahlkreisabgeordnete wählen und die Zweitstimme, mit der die Landesliste einer Partei gewählt wird.
Wer ist wahlberechtigt?
Hinweise zur Eintragung in das Wählerverzeichnis
Wahlberechtigt sind nach § 12 BWG alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetztes, die am Wahltage
- das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
- nicht nach § 13 BWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie
- nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
- aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
Nicht Wahlberechtigt sind diejenigen, welche infolge eines Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen.
Briefwahl
Sollten Sie sich am Tag der Wahl nicht in Deutschland aufhalten oder verhindert sein persönlich im Wahllokal zu erscheinen, haben Sie die Möglichkeit per Briefwahl zu wählen. Den Wahlschein für die Briefwahl müssen Sie selbst beantragen.
Die Beantragung kann entweder online, schriftlich durch Abgabe der Wahlbenachrichtigungskarte bzw. einen schriftlichen Antrag oder persönlich im Wahlamt zu den geltenden Öffnungszeiten erfolgen.
Link für die Beantragung: www.wahlschein.de/03454014
Der Wahlberechtigte kann die Briefwahlunterlagen im Wahlamt beantragen und dort auch gleich wählen.
Sollte ein Wahlberechtigter plötzlich erkranken (Nachweis durch ein ärztliches Attest ist erforderlich!), können die Unterlagen auch noch am Wahltag beim Wahlamt abgeholt werden. Dabei muss von dem Abholenden ein unterschriebener Antrag und eine schriftliche Vollmacht, das sie zur Abholung berechtigt ist, vorgelegt werden.
Wahllokale
Auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte finden Sie die Anschrift des Ihnen zugewiesenen Wahllokals. Die Nummer Ihres Wahlbezirks sowie die Bezeichnung des Wahlraums sind ebenfalls aufgedruckt. Bitte beachten Sie die bereits zur Europawahl 2024 geänderten Wahllokale in den Ortsteilen Dalum, Geeste und Osterbrock.
Allgemeine Informationen zur Bundestagswahl finden Sie hier:
- Homepage des Bundeswahlleiters
- Homepage der Bundeszentrale für politische Bildung
Wahlhelfer
Auch von der Gemeinde Geeste werden immer wieder Wahlhelfer für alle Wahllokale gesucht. Sollte Interesse an dieser Tätigkeit bestehen, setzen Sie sich mit Wahlamt der Gemeinde Geeste, Am Rathaus 3 in 49744 Geeste-Dalum, Tel.: 05937 / 69-252 oder [email protected] in Verbindung. Als Entschädigung und kleines Dankeschön erhalten Sie am Wahltag eine Aufwandsentschädigung ausgezahlt.
Die Freiwilligen benötigen keine besonderen Vorkenntnisse, es kann sich grundsätzlich jeder wahlberechtigte Bürger für das Wahlehrenamt berufen lassen. Voraussetzung ist der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit und die Vollendung des 18. Lebensjahres am Wahltag. Zudem muss man mindestens seit drei Monaten in Niedersachsen über einen festen Wohnsitz verfügen.Die Freiwilligen benötigen keine besonderen Vorkenntnisse, es kann sich grundsätzlich jeder wahlberechtigte Bürger für das Wahlehrenamt berufen lassen. Voraussetzung ist der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit und die Vollendung des 18. Lebensjahres am Wahltag. Zudem muss man mindestens seit drei Monaten in Niedersachsen über einen festen Wohnsitz verfügen.