Kommunalwahlen

Wahlberechtigt (so genanntes aktives Wahlrecht) sind Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, wenn sie am Wahltag ihr 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet, in dem sie wählen wollen, ihren Wohnsitz haben (z.B. im Landkreis für die Wahl des Kreistages), nicht aufgrund einer zivil- oder strafrechtlichen Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben.

 

Die Wählerverzeichnisse werden von den Gemeinden (Samtgemeinden) geführt. In das Wählerverzeichnis werden die Wahlberechtigten in der Regel automatisch eingetragen. Dies allerdings nur, sofern sie nicht vergessen haben, sich in ihrer Gemeinde (rechtzeitig) anzumelden!


 

Briefwahl

Sollten Sie aus einem wichtigen Grund Ihre Stimme nicht in Ihrem Wahllokal abgeben können, bestehen folgende Möglichkeiten, die Wahlunterlagen beim Wahlamt anzufordern:

Der Wahlberechtigte kann die Briefwahlunterlagen im Wahlamt beantragen und dort auch gleich wählen.

 

Auch eine schriftliche Anforderung der Briefwahlunterlagen ist möglich. Sie können dies mit Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte tun, indem Sie die Rückseite ausfüllen und an das Wahlamt zurückschicken oder aber eine Anforderung per Telefax oder E-Mail an das Wahlamt (Fax: 05937/69-103 oder [email protected]) senden.

 

Sollte ein Wahlberechtigter plötzlich erkranken (Nachweis durch ein ärztliches Attest ist erforderlich!), können die Unterlagen auch noch am Wahltag beim Wahlamt abgeholt werden. Dabei muss von dem Abholenden ein unterschriebener Antrag und eine schriftliche Vollmacht, das sie zur Abholung berechtigt ist, vorgelegt werden.


 

Wahlhelfer

Auch von der Gemeinde Geeste werden immer wieder Wahlhelfer für alle Wahllokale gesucht. Sollten Sie Interesse an dieser Tätigkeit haben, setzen Sie sich mit Wahlamt der Gemeinde Geeste, Am Rathaus 3 in 49744 Geeste-Dalum, Tel.: 05937 / 69-252 oder [email protected] in Verbindung. Als Entschädigung und kleines Dankeschön erhalten Sie am Wahltag ein Erfrischungsgeld ausgezahlt.

Die Ergebnisse der letzten Wahlen

 

  • Das Ergebnis der Gemeindewahl 2021 gibt es hier.
  • Das Ergebnis der Bürgermeisterwahl 2021 gibt es hier.
  • Das Ergebnis der Gemeindewahl 2016 gibt es hier.