ALLGEMEINE BEKANNTMACHUNG

Bauleitplanung der Gemeinde Geeste

 

87. Änderung des Flächennutzungsplanes
Bebauungsplan Nr. 86 „Gewerbegebiet zwischen Lange Straße und Industriestraße“, OT Dalum

 

• Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

 

In seiner Sitzung am 05.10.2023 hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Geeste die Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Der Vorentwurf der oben genannten Bauleitpläne wird als Entwurf mit den dazugehörigen Begründungen für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht, zusätzlich werden die Unterlagen öffentlich ausgelegt.

Das Plangebiet liegt nördlich der Straße „Wietmarscher Damm“ (L 67) zwischen den Straßen „Industriestraße (K 233) und „Lange Straße“ im Ortsteil Dalum der Gemeinde Geeste. (Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung © 2020)

 

 

 

Der Entwurf der oben genannten Bauleitpläne sowie die zugehörige Begründung inklusive Anlagen liegen während der Zeit vom

 

19.10.2023 bis 20.11.2023

 

während der Dienststunden, montags – donnerstags von 08.30 – 12.30 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr und freitags von 08.30 – 12.30 Uhr, im Rathaus der Gemeinde Geeste, Am Rathaus 3, 49744 Geeste, Zimmer C 2 sowie auf der Internetseite der Gemeinde Geeste unter dem Menüpunkt Rathaus und Bürgerservice – Veröffentlichungen – Bekanntmachungen zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die Einsichtnahme ist ohne vorherige Terminabstimmung und ohne vorherige Anmeldung möglich.

 

Zu den o.g. Bauleitplänen liegen neben der Begründung die nachfolgenden umweltbezogenen Informatio-nen aus:

Der Umweltbericht enthält Aussagen zu einer groben Abschätzung der möglichen Beeinträchtigung der Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft und Kultur und Sachgüter. Der Umweltzustand und die besonderen Umweltmerkmale im unbeplanten Zustand werden nachfolgend auf das jeweilige Schutzgut bezogen dargestellt, um die besondere Empfindlichkeit von Umweltmerkmalen gegenüber der Planung herauszustellen und Hinweise auf die Berücksichtigung im Zuge der planerischen Überlegungen zu geben. Anschließend wird die mit der Durchführung der Planung verbundene Veränderung des Umweltzustandes in Zusammenfassung der Fachgutachten, die im Zuge der Umweltprüfung als erforderlich bestimmt wurden, dokumentiert und bewertet. Die mit der Planung ver-bundenen Umweltauswirkungen sollen deutlich herausgestellt werden, um anschließend Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich erheblich negativer Umweltauswirkungen abzuleiten. Die Biotoptypenkartierung dokumentiert die erfassten Biotoptypen.

 

Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung ermittelt und stellt die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bezüglich der gemeinschaftlich geschützten Arten (alle heimischen europäischen Vogelarten, Arten des Anhang IV der FFH-RL (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie)), die durch das Vorhaben erfüllt werden können, dar. Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung wurde untersucht, welche durch das Plangebiet verursachten Emissionen auf die umliegende schutzbedürftige Bebauung einwirken. Die Baugrundvoruntersuchung ermittelt die Höhen, Schichtenfolgen, Grundwasser und die Bodenkennwerte, Bodenklassen, Bodengruppen. Die geruchstech-nische Untersuchung ermittelt die Geruchsimmissionssituation unter Berücksichtigung aller Betriebe, die auf das Plangebiet einwirken.

 

Als wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen liegt die Stellungnahme des Landkreises Emsland zur Raumordnung, Naturschutz und Forsten, Abfall u. Bodenschutz, Immissionsschutz, Straßenbau sowie zur Denkmalpflege, die Stellungnahme des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes, die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer zu dem Thema Land- und Forstwirtschaft, die Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie zum Nachbergbau, des Trink- und Abwasserverbandes (TAV) „Bourtanger Moor“ zum Thema Wasserwirtschaft, die Stellungnahme der Industrie- und Handels-kammer zur Schallemission, die Stellungnahme vom Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr zum Fluglärm, die Stellungnahme der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zur Emissionsbildung bedingt durch den Straßenverkehr sowie die Stellungnahme des Unterhaltungs- und Landschaftspflegeverbandes Nr. 94 „Große Aa und Ems I“ zu Gewässer zweiter Ordnung aus.

 

Während der Veröffentlichung auf der Internetseite der Gemeinde Geeste können Stellungnahmen elektronisch (Per E-Mail: [email protected]) oder auch auf anderem Weg zu der beabsichtigten Planung abgegeben werden.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den o. g. Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 3 Abs. 3 BauGB unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung hätten geltend gemacht werden können.

 

Geeste, den 09.10.2023

Der Bürgermeister

 

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(Höke)