AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Bauleitplanung der Gemeinde Geeste

Wirksamwerden der 88. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Geeste (Plangebiet: Biomethaneinspeisung Groß Hesepe)

Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 137 „Sondergebiet Biomethaneinspeisung Groß He-sepe“, OT Groß Hesepe

 

Flächennutzungsplan

 

Der Rat der Gemeinde Geeste hat in seiner Sitzung am 29.06.2023 die 88. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Geeste (Biomethaneinspeisung Groß Hesepe) einschließlich Begründung mit Umweltbericht festgestellt. Diese 88. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Geeste wurde mit Verfügung vom 23.08.2023, Az. 65-610-304-01/88 gemäß § 6 Abs. 1 BauGB durch den Landkreis Emsland genehmigt.

 

Das Plangebiet liegt westlich der „Kirschenstraße“, südlich der Siedlung Torfwerk und nordöstlich der Justizvollzugsanstalt im Ortsteil Groß Hesepe der Gemeinde Geeste. Der Geltungsbereich des Bauleitplanes ergibt sich aus dem nachstehenden Kartenausschnitt. (Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung © 2022):

 

 

 

Mit dieser Bekanntmachung wird die 88. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Geeste (Biomethaneinspeisung Groß Hesepe) einschließlich Begründung mit Umweltbericht gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wirksam.

 

Die 88. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Geeste einschließlich Begründung mit Umweltbericht sowie der zusammenfassenden Erklärung, liegen ab sofort unbefristet während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Geeste, Fachbereich Planen und Bauen, Zimmer C 2, öffentlich aus und können dort von jedermann eingesehen werden.

 

Bebauungsplan

 

Der Rat der Gemeinde Geeste hat in seiner Sitzung am 29.06.2023 den Bebauungsplan Nr. 137 „Sondergebiet Biomethaneinspeisung Groß Hesepe“ einschließlich der Begründung mit Umwelt-bericht gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

 

Der Geltungsbereich des vorgenannten Bebauungsplanes ist im vorstehenden Übersichtsplan schwarz umrandet dargestellt. Das Plangebiet liegt westlich der „Kirschenstraße“, südlich der Siedlung Torfwerk und nordöstlich der Justizvollzugsanstalt im Ortsteil Groß Hesepe der Gemeinde Geeste.

 

Der Bebauungsplan Nr. 137 „Sondergebiet Biomethaneinspeisung Groß Hesepe“ einschließlich der Begründung mit Umweltbericht sowie der zusammenfassenden Erklärung liegen ab sofort unbefristet während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Geeste, Fachbereich Planen und Bauen, Zimmer C 2, öffentlich aus und können dort von jedermann eingesehen werden.

 

Mit dieser Bekanntmachung ist der Bebauungsplan Nr. 137 „Sondergebiet Biomethaneinspei-sung Groß Hesepe“, OT Groß Hesepe gemäß § 10 Abs. 3 BauGB rechtskräftig geworden.

 

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan entstehenden Vermögensnachteilen sowie die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

 

Es wird weiter darauf hingewiesen, dass die Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und die nach § 214 Abs. 2 a beachtlichen Fehler sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der o. g. Bauleitpläne schriftlich gegenüber der Gemeinde Geeste, Am Rathaus 3, 49744 Geeste-Dalum, geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.

 

49744 Geeste, den 07.09.2023

 

Gemeinde Geeste

Der Bürgermeister
Höke