BEKANNTMACHUNG EINER ALLGEMEINVERFÜGUNG ÜBER DIE BESTIMMUNG EINES FREIZEITWEGES – FREIZEITWEG IM DALUM-WIETMARSCHER MOOR

In seiner Sitzung am 30.10.2019 hat der Rat der Gemeinde Geeste entschieden, dass Grundflächen in der freien Landschaft des Dalum-Wietmarscher Moor gemäß § 37 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG, vom 21.03.2002 (Nds. GVBl. S. 122), zuletzt geändert durch Artikel 3 § 14 des Gesetzes vom 20.05.2019 (Nds. GVBl. S. 88)) zu einem kombinierten Wander- und Radweg ausgewiesen werden. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Emsland Nr. 27/2019 vom 15.11.2019 gilt die entsprechende Allgemeinverfügung als bekanntgegeben.

 

Der Wegeplan nebst topografischer Karte liegt während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Geeste, Fachbereich Planen und Bauen, Zimmer C 3, zu jedermanns Einsichtnahme aus. Jedermann kann über den Inhalt der Bauleitpläne Auskunft erlangen.

 

Geeste, den 20.11.2019

Gemeinde Geeste
Der Bürgermeister
Höke