AMPRION: ANKÜNDIGUNG VON BAUGRUNDUNTERSUCHUNGEN FÜR DIE TRASSENPLANUNG

Ortsübliche Bekanntmachung im Bereich Geeste
Gleichstromverbindung A-Nord (BBPlG Nr.1)

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,


Amprion hat als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber den gesetzlichen Auftrag, das Übertragungsnetz im Zuge der Energiewende um- und auszubauen.


Hierzu gehört auch der Neubau der Gleichstromverbindung A-Nord, die als Vorhaben Nummer 1 im Bundesbedarfsplan gesetzlich verankert ist. Die Erdkabeltrasse verbindet künftig die beiden Netzverknüpfungspunkte Emden Ost und Osterath miteinander und kann zwei Gigawatt an Leistung transportieren. Das entspricht ungefähr dem Strombedarf von zwei Millionen Menschen. A-Nord trägt somit dazu bei, dass die in NRW zunehmend wegfallende Erzeugung aus fossilen Energiequellen durch Windenergie ersetzt wird.


Für die spätere Bauausführung sind Baugrunduntersuchungen durchzuführen, um detaillierte Kenntnisse über die Bodenverhältnisse zu erlangen. 

 

Die angekündigten Vorarbeiten dienen zur Erhebung essenzieller Daten, die für die weitere Planung des Vorhabens erforderlich sind. In diesem Zusammenhang sind die geotechnischen Untersuchungen an den ausgewählten Stellen nicht als konkrete Bauvorbereitung/-ausführung zu verstehen, sondern dienen der Aufklärung der generellen natürlichen Gegebenheiten (Topographie, Gewässer, Boden, Grundwasser etc.), die für die Vorbereitung und Detaillierung der Planung notwendig sind.


Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den von den Untersuchungen betroffenen Eigentümern und Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten nach § 44 Abs. 2 EnWG bekanntgemacht.


Die Vorarbeiten erstrecken sich über einen Gesamtzeitraum von AUGUST 2023 BIS NOVMEBER 2023 (MAX 3 MONATE)

 

Baugrunduntersuchungen


Auspflockung: Alle Untersuchungspunkte werden i. d. R. mittels farblich gekennzeichneter Holzpflöcke markiert („ausgepflockt“). Diese werden im Anschluss an die Untersuchungen wieder vollständig entfernt. 

 

Rammsondierungen/ Kleinrammbohrung: Rammsondierungen und Kleinrammbohrungen sind einfache Methoden zur Erkundung des Untergrundes. Bei der Rammsondierung wird zur Feststellung des Aufbaus und der Lagerungsdichte des Untergrundes eine rund drei bis acht Zentimeter breite Sonde bis in Tiefen von durchschnittlich etwa drei bis fünf Metern (max. bis 15 Meter) in den Untergrund gebracht. Ggf. ist es erforderlich an den Untersuchungspunkten eine ebene Fläche (sog. Bohrplateau) unter Zuhilfenahme von Kleingeräten herzustellen. Bei der Kleinrammbohrung werden die Bodenproben ebenfalls mittels einer rund drei bis acht Zentimeter breiten Sonde in Tiefen von durchschnittlich etwa drei bis fünf Metern (max. bis 15 Meter) entnommen. Durch sie kann u.a. der Bodenaufbau bestimmt werden. Als Geräte kommen Handgeräte oder kleine Raupenfahrzeuge zum Einsatz. Diese benötigen eine Aufstellfläche von rund drei Mal drei Meter. Nach Abschluss wird das Bohrloch wieder verschlossen. Unmittelbar nach Durchführung der Arbeiten steht die Fläche wieder uneingeschränkt zur Verfügung. In der Regel sind die Arbeiten – abhängig von den Witterungsbedingungen – innerhalb von wenigen Tagen abgeschlossen.

 

Grundwasserhilfsmessstelle (temporär): Zur Erkundung der Grundwasserverhältnisse werden ggf. vereinzelt Kleinrammbohrungen zu Grundwasserhilfsmessstellen ausgebaut. Hierzu wird in der Regel ein bis zu fünf Zentimeter breites Rohr in Tiefen von bis zu fünf Meter in den Untergrund getrieben. Zum Einsatz hierzu kommen in der Regel Raupenfahrzeuge (vgl. Kleinrammbohrung). Das Rohr verbleibt für den Zeitraum der Grundwasserstandsmessung im Boden, maximal bis zum Beginn der Erdarbeiten. Dabei wird es so platziert, dass es möglichst kein Bewirtschaftungshindernis darstellt. Das Rohr wird durch Metallgestänge (Anfahrschutz) geschützt und markiert. Unmittelbar nach Entfernung des Rohrs und Verfüllung des Bohrlochs steht die Fläche wieder uneingeschränkt zur Verfügung. In der Regel sind die Arbeiten – abhängig von den Witterungsbedingungen – innerhalb von wenigen Tagen abgeschlossen.

 

Kampfmittelerkundung: Vor Durchführung der zuvor genannten Maßnahmen wird der Untersuchungspunkt in vereinzelten Verdachtsfällen auf Kampfmittel erkundet. So wird sichergestellt, dass Kampfmittel keine Gefahr für die Erkundungsarbeiten darstellen. Die Kampfmittelerkundung erfolgt in den überwiegenden Fällen durch Handgeräte von der Oberfläche aus. Im Falle eines Kampfmittelfundes werden die erforderlichen Bergungsarbeiten im Anschluss durchgeführt. Hierzu kann ggf. der Einsatz von Fahrzeugen erforderlich sein. Diese Arbeiten finden einige Tage vor den eigentlichen Erkundungsmaßnahmen statt. In der Regel sind die Arbeiten – abhängig von den Witterungsbedingungen – innerhalb von wenigen Tagen abgeschlossen.

 

Alle Arbeiten werden unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Bodenschutzbestimmungen vorgenommen.

 

Zum Erreichen der Untersuchungspunkte (in der Regel durch Erkundungstrupps und Raupenfahrzeuge) werden Zuwegungen zu diesen notwendig. Es werden hierzu überwiegend öffentliche Straßen befahren und nur auf möglichst kurzen Strecken land- und forstwirtschaftliche oder ggf. auch private Wege genutzt, die ggf. temporär ertüchtigt werden müssen. Die Anfahrt erfolgt entsprechend der Bodenbeschaffenheit. Amprion GmbH · Robert-Schuman-Straße 7 · 44263 Dortmund Eine Inanspruchnahme der Flurstücke erfolgt nur im Rahmen der oben beschriebenen Vorarbeiten und auf Grundlage des § 44 EnWG. Gemäß Absatz 1 müssen Eigentümer*innen und sonstige Nutzungsberechtigte diese Arbeiten dulden, da sie zur Vorbereitung der Planung dienen und hiermit ordnungsgemäß angekündigt werden

 

Bei allen Vorarbeiten im Bereich der zukünftigen Trasse setzen wir höchste Standards für den Schutz für Mensch und Umwelt. Die Belange von Umwelt, Natur und Landschaft nehmen wir dabei sehr ernst und halten uns streng an die gesetzlichen Vorgaben. Wir versuchen zudem die temporäre Störung der Wohn- und Erholungsfunktionen während der Erkundungsphase durch vorausschauende Planung, Absprachen mit Behörden und Betroffenen sowie den Einsatz schonender Technologien so gering wie möglich zu halten.


Wir bedanken uns vorab bei allen Eigentümer*innen und sonstigen Nutzungsberechtigten für Ihr Verständnis.

 

Sollten Sie Fragen zu den Arbeiten haben, melden Sie sich gerne unter der Telefonnummer 0231-9741-495 oder schreiben eine E-Mail an: [email protected].

 

Im Zuge der Arbeiten werden im Regelfall keine Schäden verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, können diese beim oben genannten Kontakt angezeigt werden. Wir werden diese sodann entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in § 44 Abs. 3 EnWG entschädigen. Mindestens 14 Tage vor Durchführung der Maßnahmen werden Eigentümer*innen und ggf. Nutzungsberechtigte über den genauen Termin der Baugrunduntersuchung auf den betroffenen
Flurstücken durch die beauftragte Bohrfirma noch einmal individuell informiert.


Für allgemeine Fragen zum Projekt A-Nord steht der Projektsprecher Jonas Knoop gerne zur Verfügung. Er ist unter der 0152 54540968 zu erreichen oder per E-Mail unter: [email protected].

 

LISTE DER FLURSTÜCKE IM BEREICH DER GEMEINDE GEESTE

Gemarkung: Dalum

Flur 2 - Flurstücke: 27/2; 29
Flur 5 - Flurstücke: 1/447; 234/1

Flur 25 - Flurstücke: 36/1; 47; 65
Flur 31 - Flurstücke: 11; 15; 16/2; 16/3
Flur 32 - Flurstücke: 28; 30; 31; 33/1
Flur 42 - Flurstück: 38
Flur 43 - Flurstück: 35
Flur 44 - Flurstücke: 14; 19; 20; 82
Flur 45 - Flurstücke: 4; 7; 8; 9; 12/1; 13; 15; 17; 26; 29; 30

Flur 46 - Flurstücke: 33; 56

 

Gemarkung: Groß Hesepe

Flur 4 - Flurstücke: 30; 40; 44
Flur 5 - Flurstücke: 3; 80; 81; 82

Flur 6 - Flurstücke: 1; 6; 12/2; 39
Flur 25 - Flurstücke: 2; 3; 12
Flur 39 - Flurstücke: 6; 9
Flur 47 - Flurstücke: 14; 21; 35
Flur 48 - Flurstücke: 19; 27/1