Amtliche Bekanntmachung - Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 75 „Östlich Herrenmoor“, OT Groß Hesepe

 

Amtliche Bekanntmachung 

Bauleitplanung der Gemeinde Geeste 

Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 75 „Östlich Herrenmoor“, OT Groß Hesepe 

Verfahren nach § 215a i.V.m. § 13a BauGB 

 

Der Rat der Gemeinde Geeste hat in seiner Sitzung am 20.06.2024 den Bebauungsplan Nr. 75 „Östlich Herrenmoor“, OT Groß Hesepe, einschließlich Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. 

 

Das Verfahren wurde zum oben genannten Bebauungsplan gemäß § 215a BauGB nach § 13a BauGB abgeschlossen. Die Vorprüfung des Einzelfalls kam zum Ergebnis, dass keine erheblichen Umweltauswirkungen entstehen, die nach § 2 Abs. 4 Satz 4 BauGB zu berücksichtigen sind oder als Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes oder der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts entsprechend § 1a Abs. 3 auszugleichen sind. Insofern wurde auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB verzichtet. 

 

Das Plangebiet liegt südlich der „Georg-Klasmann-Straße“ (K 232) und östlich der Straße „Herrenmoor“ im Ortsteil Groß Hesepe der Gemeinde Geeste. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem nachstehenden Kartenausschnitt: (Quelle des Kartenausschnittes: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung © 2023 ) 

 

Der Bebauungsplan liegt einschließlich der Begründung ab sofort unbefristet während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Geeste, Fachbereich Planen und Bauen, Zimmer C 3, öffentlich aus und kann dort von jedermann eingesehen werden. Ergänzend wird er in das Internet eingestellt (www.geeste.de) und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht. 

 

Mit dieser Bekanntmachung ist der Bebauungsplanes Nr. 75 „Östlich Herrenmoor“, OT Groß Hesepe, mit örtlichen Bauvorschriften einschließlich der Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB rechtskräftig geworden. 

 

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan entstehenden Vermögensnachteilen sowie die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen. 

 

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und die nach § 214 Abs. 2 a beachtlichen Fehler sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des o. g. Bauleitplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde Geeste, Am Rathaus 3, 49744 Geeste-Dalum, geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen. 

 

49744 Geeste, den 21.06.2024 

Gemeinde Geeste 

Der Bürgermeister Höke 

 

Amtliche Bekanntmachung - Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 75 „Östlich Herrenmoor“, OT Groß Hesepe