Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 5 - Am Gusberg, OT Geeste - 10. Änderung

Auszug B-Plan Nr 5 Am Gusberg Gemeinde Geeste - Quelle LGLN Geobasisdatenbank mit Markierung

Bekanntmachung

 

Bauleitplanung der Gemeinde Geeste 

 

Bebauungsplan Nr. 5 „Am Gusberg“, 10. Änderung OT Geeste, Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch 

 

1. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch 

2. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch 

 

In seiner Sitzung am 19.02.2024 hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Geeste die Aufstellung des oben genannten Bebauungsplanes nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch beschlossen. In dieser Sitzung wurde ebenfalls beschlossen, den Vorentwurf des oben genannten Bauleitplanes als Entwurf und mit der dazugehörigen Begründung für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich auszulegen.  Der Aufstellungs- sowie der Auslegungsbeschluss werden hiermit bekannt gegeben. 

 

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 5 „Am Gusberg“, 10. Änderung liegt im Ortsteil Geeste im nordöstlichen Randbereich an der Varloher Straße“. (Quelle des Kartenausschnittes: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungsund Katasterverwaltung © 2023 ) 

 

Nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Am Gusberg“, 10. Änderung, OT Geeste, im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch möglich. Es wird bekanntgemacht, dass gem. § 13 Baugesetzbuch keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch durchgeführt wird. 

 

Der Entwurf des oben genannten Bebauungsplanes sowie die zugehörige Begründung liegen während der Zeit 

 

vom 04.03.2024 bis zum 05.04.2024 

 

während der Dienststunden, montags – donnerstags von 08.30 – 12.30 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr und freitags von 08.30 – 12.30 Uhr, sowie auf der Internetseite der Gemeinde Geeste zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die Einsichtnahme ist ohne vorherige Terminabstimmung und ohne vorherige Anmeldung möglich. 

 

Während der Veröffentlichung auf der Internetseite der Gemeinde Geeste können Stellungnahmen elektronisch (Per E-Mail: [email protected]) oder auch auf anderem Weg zu der beabsichtigten Planung abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den o. g. Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. 

 

Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 3 Abs. 3 BauGB unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung hätten geltend gemacht werden können. 

 

Geeste, den 20.02.2024 

 

Der Bürgermeister 

(Höke)

 

Bekanntmachung B-Plan Nr 5 - Am Gusberg - 10. Änderung

Begründung B-Plan Nr 5 - Am Gusberg - 10. Änderung

B-Plan Nr 5 - Am Gusberg - 10. Änderung