Bebauungsplan Nr. 200 "SO Tierhaltungsanlagen", 12. Änderung
Bekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Geeste
Bebauungsplan Nr. 200 „SO Tierhaltungsanlagen“, 12. Änderung
· Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
· Frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Geeste hat in seiner Sitzung am 10.09.2024 die Aufstellung des obenstehenden Bauleitplanes beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Das Plangebiet des oben genannten Bauleitplanes liegt im Hinblick auf das anzupassende Baufenster westlich der Straße Siedlung und nördlich der Straße „An der Moorbeeke“ des Gemeindegebietes Geeste. Es handelt sich um die Flurstücke 37 und 36/1 der Flur 42 der Gemarkung Dalum.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem Kartenausschnitt. (Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung © 2022 )
Die Gemeinde Geeste wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung darlegen. Vom 24.09.2024 bis zum 08.10.2024 liegen die bereits vorliegenden Unterlagen und Pläne, während der Dienststunden, montags – donnerstags von 08:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr und freitags von 08:30 – 12:30 Uhr, im Fachbereich Planen und Bauen des Rathauses der Gemeinde Geeste, Zimmer C2, Am Rathaus 3, 49744 Geeste-Dalum, öffentlich zu jedermanns Einsichtnahme aus und können auf der Internetseite der Gemeinde Geeste unter dem Menüpunkt Rathaus und Bürgerservice – Veröffentlichungen – Bekanntmachungen eingesehen werden. Weiterhin können die Unterlagen über das Landesportal Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de/freitextsuche?q=geeste&f=procedure:procedure_dev_plan angesehen werden.
Im Anschluss findet am Dienstag, den 08.10.2024 in der Zeit von 14:00 bis 16:00 Uhr, ebenfalls im Zimmer C2 ein Erörterungstermin statt. Vom 24.09.2024 bis zum 08.10.2024 können Stellungnahmen elektronisch (Per E-Mail [email protected]) oder auch auf anderem Weg zu der beabsichtigten Planung abgegeben werden.
Geeste, den 11.09.2024
Der Bürgermeister
Höke
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