INKRAFTTRETEN DES BEBAUUNGSPLANES NR. 21 „WESTLICH DER MEISENSTRASSE"

Bauleitplanung der Gemeinde Geeste, Landkreis Emsland
Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 21 „Westlich der Meisenstraße“, Ortsteil Geeste mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung (§ 84 NBauO), gem. § 13 a BauGB

 

Der Rat der Gemeinde Geeste hat in seiner Sitzung am 19.12.2019 den oben genannten Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Emsland Nr. 01/2020 vom 15.01.2020 ist der oben genannte Bauleitplan in Kraft getreten.

 

Der Bauleitplan liegt mit der dazugehörigen Begründung nebst Anlagen während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Geeste, Fachbereich Planen und Bauen, Zimmer C 3, zu jedermanns Einsichtnahme aus. Jedermann kann über den Inhalt der Bauleitpläne Auskunft erlangen.

 

Geeste, den 15.01.2020

Gemeinde Geeste
Der Bürgermeister
Höke