BEKANNTMACHUNG DER GEMEINDE GEESTE

Bauleitplanung der Gemeinde Geeste

 

Bebauungsplan Nr. 52 „Speicherbecken Geeste-Lingen“, 7. Änderung OT Geeste, Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch

 

1. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
2. Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

 

In seiner Sitzung am 20.06.2023 hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Geeste die Aufstellung des oben genannten Bebauungsplanes nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch beschlossen. In dieser Sitzung wurde ebenfalls beschlossen, den Vorentwurf des oben genannten Bauleitplanes als Entwurf und mit der dazugehörigen Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Aufstellungs- sowie der Auslegungsbeschluss werden hiermit bekannt gegeben.

 

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 52 „Speicherbecken Geeste-Lingen“, 7. Änderung liegt im Ortsteil Geeste östlich der Straße „Biener Straße“.

 

(Quelle des Kartenausschnittes: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungsund Katasterverwaltung © 2021)

 

Nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 „Speicherbecken Geeste-Lingen, 7. Änderung, OT Geeste, im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch möglich. Es wird bekanntgemacht, dass gem. § 13 Baugesetzbuch keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch durchgeführt wird.


Der Entwurf des oben genannten Bebauungsplanes sowie die zugehörige Begründung liegen während der
Zeit vom 04.07.2023 bis zum 04.08.2023 während der Dienststunden, montags – donnerstags von 08.30 – 12.30 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr und freitags von 08.30 – 12.30 Uhr, im Fachbereich Planen und Bauen des Rathauses der Gemeinde Geeste, Zimmer C 2, Am Rathaus 3, 49744 Geeste-Dalum, öffentlich zu jedermanns Einsichtnahme aus.


Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planungen unterrichten. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu den beabsichtigten Planungen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den o. g. Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

 

Geeste, den 21.06.2023
Der Bürgermeister
Höke

 

Bekanntmachung

Begründung

Geltungsbereich

Bauplan B52, 7. Änderung