Öffentliche Bekanntmachung - Bebauungsplan Nr. 75 Östlich Herrenmoor OT Groß Hesepe
![Grafik Bebauungsplan Nr. 75 Östlich Herrenmoor OT Groß Hesepe](/uploads/media/text_image@2x/03/1683-Grafik%20Bebauungsplan%20Nr.%2075%20%C3%96stlich%20Herrenmoor%20OT%20Gro%C3%9F%20Hesepe.jpg?v=1-17)
Bauleitplanung der Gemeinde Geeste
Bebauungsplan Nr. 75 „Östlich Herrenmoor“, OT Groß Hesepe mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung, Verfahren nach § 215a i. V. m. 13a Baugesetzbuch
Erneute Öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch
In seiner Sitzung am 15.04.2024 hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Geeste beschlossen, das Verfahren zum oben genannten Bebauungsplan gemäß § 215a BauGB nach § 13a BauGB abzuschließen. Zudem wurde die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Der Vorentwurf des oben genannten Bauleitplanes wird als Entwurf mit der dazugehörigen Begründung für die Dauer von zwei Wochen im Internet veröffentlicht, zusätzlich werden die Unterlagen öffentlich ausgelegt.
Das Plangebiet liegt südlich der „Georg-Klasmann-Straße“ (K 232) und östlich der Straße „Herrenmoor“ im Ortsteil Groß Hesepe der Gemeinde Geeste. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem nachstehenden Kartenausschnitt (Bildquelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung © 2022 )
Nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches ist die Beendigung des Bebauungsplanes Nr. 75 „Östlich Herrenmoor“, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch möglich. Insgesamt kommt die überschlägige Prüfung (Vorprüfung des Einzelfalls) zu dem Ergebnis, dass durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 75 keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind, die nach § 2 Absatz 4 Satz 4 BauGB in der weiteren Abwägung zu berücksichtigen sind oder die als Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes oder der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts entsprechend § 1a Absatz 3 auszugleichen wären. Somit kann das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB ohne weitere Umweltprüfung und Umweltbericht sowie ohne Anwendung der Eingriffsregelung durchgeführt werden.
Der Entwurf des oben genannten Bebauungsplanes sowie die zugehörige Begründung inklusive Anlagen liegen während der Zeit vom
29.04.2024 bis zum 15.05.2024
während der Dienststunden, montags – donnerstags von 08.30 – 12.30 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr und freitags von 08.30 – 12.30 Uhr, im Rathaus der Gemeinde Geeste, Am Rathaus 3, 49744 Geeste, Zimmer C 2 sowie auf der Internetseite der Gemeinde Geeste unter dem Menüpunkt Rathaus und Bürgerservice – Veröffentlichungen – Bekanntmachungen zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die Einsichtnahme ist ohne vorherige Terminabstimmung und ohne vorherige Anmeldung möglich.
Während der Veröffentlichung auf der Internetseite der Gemeinde Geeste können Stellungnahmen elektronisch (Per E-Mail: [email protected]) oder auch auf anderem Weg zu der beabsichtigten Planung abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den o. g. Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Geeste, den 16.04.2024
Der Bürgermeister
Höke
Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 75 Östlich Herrenmoor OT Groß Hesepe
Bebauungsplan Nr. 75 Östlich Herrenmoor OT Groß Hesepe NEU
Abwägung Bebauungsplan Nr. 75 Östlich Herrenmoor OT Groß Hesepe
Begründung Bebauungsplan Nr. 75 Östlich Herrenmoor OT Groß Hesepe
Entwaesserungsgutachten Bebauungsplan Nr. 75 Östlich Herrenmoor OT Groß Hesepe
Geruchsgutachten Bebauungsplan Nr. 75 Östlich Herrenmoor OT Groß Hesepe
Laermschutzgutachten Bebauungsplan Nr. 75 Östlich Herrenmoor OT Groß Hesepe
Vorprüfung Einzelfalls Bebauungsplan Nr. 75 Östlich Herrenmoor OT Groß Hesepe