Bebauungsplanes Nr. 87 „Südlich Kastanienallee“, OT Dalum - Inkrafttreten 86. Änderung
Amtliche Bekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Geeste;
Wirksamwerden der 86. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Geeste
Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 87 „Südlich Kastanienallee“, OT Dalum
Flächennutzungsplan
Der Rat der Gemeinde Geeste hat in seiner Sitzung am 19.09.2024 die 86. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Geeste, OT Dalum einschließlich Begründung mit Umweltbericht festgestellt. Diese 86. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Geeste wurde mit Verfügung vom 29.10.2024, Az. 65-610-304-01/86 gemäß § 6 Abs. 1 BauGB durch den Landkreis Emsland genehmigt.
Das Plangebiet liegt südlich zur Kastanienallee und westlich der Straße „Neuer Diek“ im Ortsteil Dalum (Dalumer Rull) der Gemeinde Geeste. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem nachstehenden Kartenausschnitt (Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung © 2023)
Mit dieser Bekanntmachung wird die 86. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Geeste, OT Dalum einschließlich Begründung mit Umweltbericht gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wirksam. Die 86. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Geeste einschließlich Begründung mit Umweltbericht sowie der zusammenfassenden Erklärung, liegen ab sofort unbefristet während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Geeste, Fachbereich Planen und Bauen, Zimmer C 2, öffentlich aus und können dort von jedermann eingesehen werden.
Bebauungsplan
Der Rat der Gemeinde Geeste hat in seiner Sitzung am 19.09.2024 den Bebauungsplan Nr. 87 „Südlich Kastanienallee“, OT Dalum einschließlich der Begründung mit Umweltbericht gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Der Geltungsbereich des vorgenannten Bebauungsplanes ist im vorstehenden Übersichtsplan schwarz umrandet dargestellt. Das Plangebiet liegt südlich zur Kastanienallee und westlich der Straße „Neuer Diek“ im Ortsteil Dalum (Dalumer Rull) der Gemeinde Geeste.
Der Bebauungsplan Nr. 87 „Südlich Kastanienallee“, OT Dalum einschließlich der Begründung mit Umweltbericht sowie der zusammenfassenden Erklärung liegen ab sofort unbefristet während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Geeste, Fachbereich Planen und Bauen, Zimmer C 2, öffentlich aus und können dort von jedermann eingesehen werden.
Mit dieser Bekanntmachung ist der Bebauungsplan Nr. 87 „Südlich Kastanienallee“, OT Dalum gemäß § 10 Abs. 3 BauGB rechtskräftig geworden.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan entstehenden Vermögensnachteilen sowie die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
Es wird weiter darauf hingewiesen, dass die Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und die nach § 214 Abs. 2 a beachtlichen Fehler sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der o. g. Bauleitpläne schriftlich gegenüber der Gemeinde Geeste, Am Rathaus 3, 49744 GeesteDalum, geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.
49744 Geeste, den 07.11.2024
Gemeinde Geeste
Der Bürgermeister
Höke