Bebauungsplanes Nr. 136 „Biomethananlage Dalum“, OT Dalum Wirksamwerden 82. Änderung
Amtliche Bekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Geeste;
Wirksamwerden der 82. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Geeste (Biomethanlage Dalum), OT Dalum
Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 136 „Biomethananlage Dalum“, OT Dalum
Flächennutzungsplanes
Der Rat der Gemeinde Geeste hat in seiner Sitzung am 21.08.2024 die 82. Änderung des Flächennutzungsplanes (Biomethananlage Dalum), OT Dalum einschließlich Begründung mit Umweltbericht festgestellt. Diese 82. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde mit Verfügung vom 16.09.2024, Az. 65-610-304-01/82 gemäß § 6 Abs. 1 BauGB durch den Landkreis Emsland genehmigt.
Das Plangebiet liegt im Ortsteil Dalum der Gemeinde Geeste, südlich der K233 „Ölwerkstraße“ und nördlich der Straße „An der Moorbeeke“
(Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung © 2020 )
Mit dieser Bekanntmachung wird die 82. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Geeste (Biomethananlage Dalum), OT Dalum einschließlich Begründung mit Umweltbericht gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wirksam.
Die 82. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Geeste einschließlich Begründung mit Umweltbericht sowie der zusammenfassenden Erklärung, liegen ab sofort unbefristet während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Geeste, Fachbereich Planen und Bauen, Zimmer C 2, öffentlich aus und können dort von jedermann eingesehen werden.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan entstehenden Vermögensnachteilen sowie die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
Bebauungsplan
Der Rat der Gemeinde Geeste hat in seiner Sitzung am 20.06.2024 den Bebauungsplan Nr. 136 „Biomethananlage Dalum“, OT Dalum einschließlich Begründung mit Umweltbericht gemäß § 10 abs. 1 Bau GB beschlossen.
Der Geltungsbereich liegt im Ortsteil Dalum der Gemeinde Geeste, südlich der K233 „Ölwerkstraße“ und nördlich der Straße „An der Moorbeeke“.
Der Bebauungsplan liegt einschließlich der Begründung ab sofort unbefristet während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Geeste, Fachbereich Planen und Bauen, Zimmer C 3, öffentlich aus und kann dort von jedermann eingesehen werden.
Mit dieser Bekanntmachung ist der Bebauungsplanes Nr. 136 „Biomethananlage Dalum“, OT Dalum einschließlich der Begründung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB rechtskräftig geworden.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan entstehenden Vermögensnachteilen sowie die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
Es wird weiter darauf hingewiesen, dass die Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und die nach § 214 Abs. 2 a beachtlichen Fehler sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der o. g. Bauleitpläne schriftlich gegenüber der Gemeinde Geeste, Am Rathaus 3, 49744 Geeste-Dalum, geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.
49744 Geeste, den 25.09.2024
Gemeinde Geeste
Der Bürgermeister
Höke
Bebauungsplanes Nr. 136 „Biomethananlage Dalum“, OT Dalum Wirksamwerden 82. Änderung