Bekanntmachung 85. Änderung Flächennutzungsplan Gemeinde Geeste

85 Änderung Flächennutzungsplan Gemeinde Geeste Quelle Auszug Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung © 2022

 

Amtliche Bekanntmachung

 

Bauleitplanung der Gemeinde Geeste; 

 

Wirksamwerden der 85. Änderung des 

Flächennutzungsplanes der Gemeinde Geeste (Erweiterung Gewerbestandort Dalum), OT Dalum 

 

Flächennutzungsplan

Der Rat der Gemeinde Geeste hat in seiner Sitzung am 29.02.2024 die 85. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Geeste (Erweiterung Gewerbestandort Dalum), OT Dalum einschließlich Begründung mit Umweltbericht festgestellt. Diese 85. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Geeste wurde mit Verfügung vom 27.03.2024, Az. 65-610-304-01/85 gemäß § 6 Abs. 1 BauGB durch den Landkreis Emsland genehmigt. Das Plangebiet liegt im Ortsteil Dalum der Gemeinde Geeste. Die Flächen liegen südlich der Straße Ölwerkstraße (K 233). 

(Bildquelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung © 2022)

 

Mit dieser Bekanntmachung wird die 85. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Geeste (Erweiterung Gewerbestandort Dalum), OT Dalum einschließlich Begründung mit Umweltbericht gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wirksam. 

 

Die 85. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Geeste einschließlich Begründung mit Umweltbericht sowie der zusammenfassenden Erklärung, liegen ab sofort unbefristet während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Geeste, Fachbereich Planen und Bauen, Zimmer C 2, öffentlich aus und können dort von jedermann eingesehen werden. 

 

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan entstehenden Vermögensnachteilen sowie die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen. 

 

Es wird weiter darauf hingewiesen, dass die Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und die nach § 214 Abs. 2 a beachtlichen Fehler sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der o. g. Bauleitpläne schriftlich gegenüber der Gemeinde Geeste, Am Rathaus 3, 49744 Geeste Dalum, geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.

 

49744 Geeste, den 04.04.2024 

Gemeinde Geeste 

Der Bürgermeister Höke

 

Amtliche Bekanntmachung: 85. Änderung Flächennutzungsplan Gemeinde Geeste