BEKANNTMACHUNG EINER ALLGEMEINVERFÜGUNG ÜBER DIE ÖFFNUNG VON VERKAUFSSTELLEN IN DER GEMEINDE GEESTE
Von Amts wegen wird hiermit gemäß § 5a Satz 1 des Niedersächsischen Gesetzes über die Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) vom 08. März 2007 (Nds. GVBl. Nr. 6/2007), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.05.2019 (Nds. GVBl. S. 80), die Allgemeinverfügung über die Öffnung von Verkaufsstellen in der Gemeinde Geeste erlassen.
Geeste, den 19.03.2020
Gemeinde Geeste
Der Bürgermeister
Höke