Bebauungsplan Nr. 129 Zuchtrindervermarktung Kartenausschnitt

Bekanntmachung

 

Bauleitplanung der Gemeinde Geeste

 

Bebauungsplan Nr. 129 „Zuchtrindervermarktung“, OT Dalum

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

In seiner Sitzung am 10.02.2025 hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Geeste die Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen, der Vorentwurf des oben genannten Bauleitplans wird als Entwurf mit der dazugehörigen Begründung für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht, zusätzlich werden die Unterlagen öffentlich ausgelegt.

 

Das Plangebiet liegt westlich der Bundesautobahn 31, nördlich der Landesstraße 67 (Wietmarscher Damm) und östlich der Kreisstraße 35 (Süd-Nord-Straße) im Ortsteil Dalum. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem nachstehenden Kartenausschnitt (Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung © 2025 ).

 

Der Entwurf der oben genannten Bauleitplanung sowie die dazugehörige Begründung inklusive Anlagen liegen während der Zeit vom

 

25.02.2025 bis zum 28.03.2025

 

während der Dienststunden, montags – donnerstags von 08.30 – 12.30 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr und freitags von 08.30 – 12.30 Uhr, im Fachbereich Planen und Bauen des Rathauses der Gemeinde Geeste, Zimmer C 2, Am Rathaus 3, 49744 Geeste-Dalum, sowie auf der Internetseite der Gemeinde Geeste unter dem Menüpunkt Rathaus und Bürgerservice – Veröffentlichungen – Bekanntmachungen zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die Einsichtnahme ist ohne vorherige Terminabstimmung und ohne vorherige Anmeldung möglich. Weiterhin können die Unterlagen über das Landesportal Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de/freitextsuche?q=geeste&f=procedure:procedure_dev_plan angesehen werden.

 

Zum Bebauungsplan Nr. 129 „Zuchtrindervermarktung“ liegen neben der Begründung die nachfolgenden umweltbezogenen Informationen aus:

 

Der Umweltbericht enthält Aussagen zu den Umweltauswirkungen im Hinblick auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, Biotope, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Kultur und Sachgüter, Natura 2000-Gebiete. Weiter wird auf die Vermeidung von Emissionen und den sachgerechten Umgang mit Abfällen und Abwässern eingegangen. Ebenfalls wird auf die Nutzung erneuerbarer Energien eingegangen. Es werden Landschaftsplänen und sonstige Fachpläne sowie Gebiete zur Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität dargestellt. Die untersuchungsrelevanten Schutzgüter werden beschrieben, die erwarteten Auswirkungen dargestellt, die Entwicklung des Umweltzustandes prognostiziert und geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen erläutert. Die Biotoptypenkartierung dokumentiert die erfassten Biotoptypen.

 

Der Immissionsschutztechnische Bericht hat die Geruchsimmissionssituation, die Zusatzbelastung an Ammoniakkonzentrat und der Stickstoffdeposition sowie die Zusatzbelastung an Staubimmissionen untersucht. Weiterhin wurden die ermittelten Staubimmissionen anhand des Leitfadens zur Ermittlung und Bewertung von Bioaerosolen der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz beurteilt.

 

Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung ermittelt und stellt die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bezüglich der gemeinschaftlich geschützten Arten (alle heimischen europäischen Vogelarten, Arten des Anhang IV der FFH-RL (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie)), die durch das Vorhaben erfüllt werden können, dar.

 

Der Erläuterungsbericht zum Entwässerungskonzept zeigt die Entwässerung der vorhandenen und geplanten versiegelten Flächen auf.

 

Ebenfalls wurde eine ergänzende Planung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchgeführt.

 

Als wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen liegt die Stellungnahme des Landkreises Emsland zur Raumordnung, zum Städtebau, zur Gesundheit und zum Immissionsschutz, die Stellungnahme des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes zum Immissionsschutz, die Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie zum Bodenschutz und zum Bergbau, die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer zu dem Thema Land- und Forstwirtschaft, die Stellungsnahmen des Trink- und Abwasserverbandes (TAV) „Bourtanger Moor“ zum Thema Wasserwirtschaft, die Stellungnahme vom Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Weser-Ems zum Flurbereinigungsverfahren und die Stellungnahme vom Unterhaltungs- und Landschaftspflegeverband Nr. 95 „Ems I“ zur Gewässerordnung.

 

Während der Veröffentlichung auf der Internetseite der Gemeinde Geeste können Stellungnahmen elektronisch (Per E-Mail: [email protected]) oder auch auf anderem Weg zu der beabsichtigten Planung abgegeben werden.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den o. g. Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 3 Abs. 3 BauGB unzulässig ist, wenn ihm die Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung hätten geltend gemacht werden können.

 

Geeste, den 11.02.2025

Der Bürgermeister

Höke

 

Bebauungsplan Nr. 129 Zuchtrindervermarktung Abwaegung_4.1

Bebauungsplan Nr. 129 Zuchtrindervermarktung Abwaegung_4.2

Bebauungsplan Nr. 129 Zuchtrindervermarktung Ausgleichsplanung 2005

Bebauungsplan Nr. 129 Zuchtrindervermarktung Begruendung

Bebauungsplan Nr. 129 Zuchtrindervermarktung Bekanntmachung

Bebauungsplan Nr. 129 Zuchtrindervermarktung Biotoptypenkartierung

Bebauungsplan Nr. 129 Zuchtrindervermarktung B-Plan_129

Bebauungsplan Nr. 129 Zuchtrindervermarktung Entwaesserungskonzept

Bebauungsplan Nr. 129 Zuchtrindervermarktung Geruchsgutachten

Bebauungsplan Nr. 129 Zuchtrindervermarktung Potentialanalyse

Bebauungsplan Nr. 129 Zuchtrindervermarktung VEP