Bekanntmachung der Gemeinde Geeste
Bauleitplanung der Gemeinde Geeste, Landkreis Emsland
Wirksamwerden der 83. und 86. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Geeste
Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 23 „Südlich Kottenkamps-Sand“, OT Geeste
Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 87 „Südlich Kastanienallee“, OT Dalum
Der Rat der Gemeinde Geeste hat in seiner Sitzung am 19.09.2024 die oben genannten Flächennutzungsplanänderungen festgestellt sowie die oben genannten Bebauungspläne als Satzung beschlossen. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Emsland Nr. 30/2024 vom 15.11.2024 sind die oben genannten Bauleitpläne wirksam bzw. rechtskräftig geworden.
Die Bauleitpläne liegen mit den dazugehörigen Begründungen nebst Anlagen und den zusammenfassenden Erklärungen während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Geeste, Fachbereich Planen und Bauen, Zimmer C 2, zu jedermann Einsichtnahme aus. Jedermann kann über den Inhalt der Bauleitpläne Auskunft erlangen.
Geeste, den 15.11.2024
Gemeinde Geeste
Der Bürgermeister
Höke