Bekanntmachung
über die Widmung von Gemeindestraßen für den öffentlichen Verkehr
Gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes werden im Ortsteil Osterbrock die Straßen
1.) Rietheweg (Flurstücke 10/11 tlw., 11/36 und 11/43, Flur 18, Gemarkung Geeste)
2.) Zur alten Schule (Flurstücke 10/11 tlw., Flur 18, Gemarkung Geeste)
in der Gemeinde Geeste durch Beschluss des Rates der Gemeinde Geeste vom 20.06.2024 mit Veröffentlichung dieser Bekanntmachung dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Geeste. Lagepläne können bei der Gemeinde Geeste, Fachbereich Planen und Bauen, Zimmer C 3, Am Rathaus 3, 49744 Geeste, eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Osnabrück, Hakenstraße 15, 49074 Osnabrück, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden.
Die Klage kann bei diesem Gericht auch in elektronischer Form eingelegt werden (§ 55a VwGO).
Geeste, den 21.06.2024 Gemeinde Geeste
Der Bürgermeister