Bekanntmachung über die Widmung von Gemeindestraßen für den öffentlichen Verkehr
Bekanntmachung
über die Widmung von Gemeindestraßen für den öffentlichen Verkehr
Gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes werden in den Ortsteilen Klein und Groß Hesepe die Bereiche
1.) der Fährbrücke (Gemarkung Groß Hesepe, Flur 50, Flurstücke 10/1 tlw., 10/5 tlw., 13 tlw., 53/1 tlw.) und
2.) südlich des Wirtschaftsweges Lehmkuhl (Gemarkung Groß Hesepe, Flur 9, Flurstücke 35 tlw., 37 tlw., 34/2 tlw.; Gemarkung Dalum, Flur 34, Flurstück 6)
in der Gemeinde Geeste durch Beschluss des Rates der Gemeinde Geeste vom 19.12.2024 mit Veröffentlichung dieser Bekanntmachung dem öffentlichen Verkehr als Fuß- und Radweg gewidmet. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Geeste. Lagepläne können bei der Gemeinde Geeste, Fachbereich Planen und Bauen, Zimmer C 3, Am Rathaus 3, 49744 Geeste, eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Osnabrück, Hakenstraße 15, 49074 Osnabrück, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden.
Die Klage kann bei diesem Gericht auch in elektronischer Form eingelegt werden (§ 55a VwGO).
Geeste, den 20.12.2024
Gemeinde Geeste
Der Bürgermeister
Höke