Inkrafttreten Bebauungsplan Nr. 85 „Südlich Wacholderweg“, OT Dalum

Bebauungsplan Nr. 85 „Südlich Wacholderweg“, OT Dalum Kartenausschnitt

Amtliche Bekanntmachung

 

Bauleitplanung der Gemeinde Geeste;

Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 85 „Südlich Wacholderweg“, OT Dalum mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung, Verfahren nach § 215a i. V. m. 13a Baugesetzbuch

 

Der Rat der Gemeinde Geeste hat in seiner Sitzung am 19.12.2024 den Bebauungsplan Nr. 85 „Südlich Wacholderweg“, OT Dalum, mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung (§ 84 NBauO), einschließlich der Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

 

Das Plangebiet liegt westlich der „Lingener Straße“ (L 48) und südlich der Straße „Wacholderweg“ im Ortsteil Dalum der Gemeinde Geeste. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem nachstehenden Kartenausschnitt.

 

 

(Quelle des Kartenausschnittes: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung © 2022 )

 

Der Bebauungsplan liegt einschließlich der Begründung ab sofort unbefristet während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Geeste, Fachbereich Planen und Bauen, Zimmer C 3, öffentlich aus und kann dort von jedermann eingesehen werden.

 

Mit dieser Bekanntmachung ist der Bebauungsplan Nr. 85 „Südlich Wacholderweg“, OT Dalum, mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung (§ 84 NBauO), einschließlich der Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB rechtskräftig geworden.

 

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan entstehenden Vermögensnachteilen sowie die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

 

Es wird weiter darauf hingewiesen, dass die Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und die nach § 214 Abs. 2 a beachtlichen Fehler sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des o. g. Bauleitplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde Geeste, Am Rathaus 3, 49744 Geeste-Dalum, geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.

 

49744 Geeste, den 20.12.2024

Gemeinde Geeste

Der Bürgermeister

Höke

 

Inkrafttreten Bebauungsplan Nr. 85 „Südlich Wacholderweg“, OT Dalum