Inkrafttreten Bebauungsplan Nr. 98 "Zwischen Königstr und Am Birkenwald " OT Osterbrock
Amtliche Bekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Geeste;
Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 98 „Zwischen Königstraße und Am Birkenwald“, OT Osterbrock mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung, Verfahren nach § 215a i.V.m. §13 a Baugesetzbuch
Bebauungsplan
Der Rat der Gemeinde Geeste hat in seiner Sitzung am 21.08.2024 den Bebauungsplanes Nr. 98 „Zwischen Königstraße und Am Birkenwald“, OT Osterbrock, mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung (§ 84 NBauO), einschließlich Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Das Verfahren wurde zum oben genannten Bebauungsplan gemäß § 215a BauGB nach § 13a BauGB abgeschlossen. Die Vorprüfung des Einzelfalls kam zum Ergebnis, dass keine erheblichen Umweltaus-wirkungen entstehen, die nach § 2 Abs. 4 Satz 4 BauGB zu berücksichtigen sind oder als Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes oder der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts entsprechend § 1a Abs. 3 auszugleichen sind. Insofern wurde auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB verzichtet.
Das Plangebiet liegt im Ortsteil Osterbrock östlich der Straße „Haarweg“ und südlich der Straße „Am Birkenwald“. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem nachstehenden Kartenausschnitt (Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung © 2022 ):
Der Bebauungsplan Nr. 98 der Gemeinde Geeste einschließlich Begründung liegt ab sofort unbefristet während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Geeste, Fachbereich Planen und Bauen, Zimmer C 2, öffentlich aus und kann dort von jedermann eingesehen werden. Ergänzend wird er in das Internet eingestellt (www.geeste.de) und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung ist der Bebauungsplan Nr. 98 „Zwischen Königstraße und Am Birkenwald“, OT Osterbrock gemäß § 10 Abs. 1 BauGB rechtskräftig geworden.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan entstehenden Vermögensnachteilen sowie die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und die nach § 214 Abs. 2 a beachtlichen Fehler sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des o. g. Bauleitplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde Geeste, Am Rathaus 3, 49744 Geeste-Dalum, geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.
49744 Geeste, den 22.08.2024
Gemeinde Geeste
Der Bürgermeister
Höke
Amtliche Bekanntmachung Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 98