Inkrafttreten des Bebauungsplan Nr. 52, 7. Änderung - Speicherbecken Geeste Lingen

B-Plan 52, 7. Änderung Quelle Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung C 2024

Bauleitplanung der Gemeinde Geeste; 

Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 52 „Speicherbecken Geeste-Lingen“, 7. Änderung OT Geeste, Verfahren nach § 13 BauGB 

 

Bebauungsplan

 

Der Rat der Gemeinde Geeste hat in seiner Sitzung am 12.10.2023 den Bebauungsplan Nr. 52 „Speicherbecken Geeste-Lingen“, 7. Änderung einschließlich der Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. 

 

Der Geltungsbereich des vorgenannten Bebauungsplanes ist im nachstehenden Übersichtsplan schwarz umrandet dargestellt. Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 52 „Speicherbecken Geeste-Lingen“, 7. Änderung liegt im Ortsteil Geeste östlich der Straße „Biener Straße“. Der Bebauungsplan Nr. 52 „Speicherbecken Geeste-Lingen“, 7. Änderung einschließlich der Begründung liegen ab sofort unbefristet während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Geeste, Fachbereich Planen und Bauen, Zimmer C 2, öffentlich aus und können dort von jedermann eingesehen werden. 

 

Mit dieser Bekanntmachung ist der Bebauungsplan Nr. 52 „Speicherbecken Geeste-Lingen“, 7. Änderung OT Geeste gemäß § 10 Abs. 3 BauGB rechtskräftig geworden. 

 

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan entstehenden Vermögensnachteilen sowie die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen. 

 

Es wird weiter darauf hingewiesen, dass die Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und die nach § 214 Abs. 2 a beachtlichen Fehler sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der o. g. Bauleitpläne schriftlich gegenüber der Gemeinde Geeste, Am Rathaus 3, 49744 Geeste-Dalum, geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen. 

 

49744 Geeste,

 den 13.10.2023 

Gemeinde Geeste 

Der Bürgermeister Höke

 

Bekanntmachung Inkrafttreten Bebauungsplan Nr. 52, 7. Änderung Speicherbecken Geeste Lingen

Bebauungsplan Nr. 52, 7. Änderung Speicherbecken Geeste Lingen

Bild: Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung © 2024