Lärmaktionsplan der Gemeinde Geeste

BEKANNTMACHUNG DER GEMEINDE GEESTE

 

 

In seiner Sitzung am 14.12.2023 hat der Rat der Gemeinde Geeste die Auslegung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Geeste beschlossen. Der Auslegungsbeschluss wird hiermit bekannt gegeben.

 

Mit der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bekämpfung von Umgebungslärm wurde ein Konzept vorgegeben, schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu mindern und ihnen vorzubeugen. Für die Umsetzung der 4. Runde der Umgebungslärmrichtlinie wurden im Jahr 2015 die Hauptverkehrsstraßen (Bundesau-tobahnen sowie Bundes- und Landstraßen) mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. Kraftfahrzeugen jährlich (über 8.200 Kfz/24 h) in die Berechnungen, Kartierung und Maßnahmenplanung einbezogen, die für die Lärmkartierung auf das Jahr 2019 hochgerechnet wurden.

 

Von den gemäß Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG genannten Umgebungslärmquellen sind für die Gemeinde Geeste die Autobahn 31 und die Bundesstraßen 70 relevant. Für die Gemeinde Geeste wurde festgestellt, dass über einen Zeitraum von 24 Stunden 400 Menschen mit einer Pegelklasse von 55 bis 59 dB(A) und 100 Menschen mit einer Pegelklasse von 60 bis 64 dB(A) belastet sind. Der Lärmindex für Schlafstörungen zeigt, dass 200 Menschen mit einer Pegelklasse von 50 bis 54 dB(A) belastet werden. Bei den betroffenen Bereichen handelt es sich um Gebiete, die einer gewerblichen oder einer gemischten Nutzung zugeführt sind bzw. aufgrund des Außenbereichs immissionsrechtlich entsprechend bewertet werden. Gemäß der 16. BImSchV liegen die Grenzwerte in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten am Tag bei 64 dB(A) und in der Nacht bei 54 dB(A), im Gewerbegebiet bei 69 dB(A) tags und 59 dB(A) nachts. Selbst in reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten liegt der Wert am Tag bei 59 dB(A) und nachts bei 49 dB(A), sodass die erfassten Werte auch bei sensibleren Nutzungen innerhalb der festgelegten Werte zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche liegen. Das Ergebnis der Kartierung wurde in den Lärmaktions-plan der Gemeinde Geeste eingearbeitet mit dem Fazit, dass es keine Lärmprobleme gibt, denen mit Maßnahmen begegnet werden muss.

 

Die Berechnungsergebnisse und die Lärmkarten der 4. Runde und deren Bewertung sind vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Bauen und Klimaschutz (MU) im Internet unter der Internetadresse www.umweltkarten-niedersachsen.de/umweltkarten veröffentlicht worden. Die Ergebnisdaten können dort abgerufen werden.

 

Der Lärmaktionsplan inklusive Anlage wird in der Zeit vom 27.12.2023 bis zum 02.02.2024 auf der Internetseite der Gemeinde Geeste unter www.geeste.de unter dem Menüpunkt Rathaus und Bürgerservice – Veröffentlichungen – Bekanntmachungen veröffentlicht und liegt während der Dienststunden, montags – donnerstags von 08.30 – 12.30 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr und freitags von 08.30 – 12.30 Uhr, im Fachbereich Planen und Bauen des Rathauses der Gemeinde Geeste, Zimmer C 3, Am Rathaus 3, 49744 Geeste-Dalum, öffentlich zur Einsichtnahme aus. Die Einsichtnahme ist ohne vorherige Terminabstimmung und ohne vorherige Anmeldung möglich.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Lärmaktionsplan abgegeben werden.

 

Geeste, den 15.12.2023

 

Gemeinde Geeste
Der Bürgermeister
Höke

 

Anhang III

Bekanntmachung

Laermaktionsplan

Laermkarte