Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 87 Südlich Kastanienallee
![Grafik B-Plan 87 Südlich Kastanienallee](/uploads/media/text_image@2x/05/1655-Grafik%20B-Plan%2087%20S%C3%BCdlich%20Kastanienallee.jpg?v=1-0)
Bauleitplanung der Gemeinde Geeste
86. Änderung Flächennutzungsplan
Bebauungsplan Nr. 87 „Südlich Kastanienallee“, OT Dalum
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
In seiner Sitzung am 15.04.2024 hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Geeste beschlossen, den Vorentwurf der oben genannten Bauleitpläne als Entwurf und mit den dazugehörigen Begründungen für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen, zusätzlich werden die Unterlagen öffentlich ausgelegen. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gegeben.
Das Plangebiet liegt südlich zur Kastanienallee und westlich der Straße „Neuer Diek“ im Ortsteil Dalum (Dalumer Rull) der Gemeinde Geeste. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem nachstehenden Kartenausschnitt (Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung © 2022 ):
Der Entwurf der oben genannten Bauleitpläne sowie die zugehörigen Begründungen inklusive Anlagen liegen während der Zeit vom
29.04.2024 bis 31.05.2024
während der Dienststunden, montags – donnerstags von 08.30 – 12.30 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr und freitags von 08.30 – 12.30 Uhr, im Rathaus der Gemeinde Geeste, Am Rathaus 3, 49744 Geeste, Zimmer C 2 zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die Einsichtnahme ist ohne vorherige Terminabstimmung und ohne vorherige Anmeldung möglich.
Zu oben genannten Bauleitplanung liegen neben der Begründung die nachfolgenden umweltbezogenen Informationen aus:
Der Umweltbericht enthält Aussagen zu den Umweltauswirkungen im Hinblick auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, Biotope, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Biologische Vielfalt und Kultur und Sachgüter.
Ebenfalls wird auf die Vermeidung von Emissionen, der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern, die Nutzung von erneuerbaren Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie eingegangen. Der Umweltzustand und die besonderen Umweltmerkmale im unbeplanten Zustand werden nachfolgend auf das jeweilige Schutzgut bezogen dargestellt, um die besondere Empfindlichkeit von Umweltmerkmalen gegenüber der Planung herauszustellen und Hinweise auf die Berücksichtigung im Zuge der planerischen Überlegungen zu geben. Anschließend wird die mit der Durchführung der Planung verbundene Veränderung des Umweltzustandes in Zusammenfassung der Fachgutachten, die im Zuge der Umweltprüfung als erforderlich bestimmt wurden, dokumentiert und bewertet. Die mit der Planung verbundenen Umweltauswirkungen werden herausgestellt, um daraus anschließend Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich erheblich negativer Umweltauswirkungen abzuleiten. Die Biotoptypenkartierung dokumentiert die erfassten Biotoptypen.
Die immissionsschutztechnische Untersuchung ermittelt die Gesamtbelastung an Geruchsimmissionen aller Betriebe im Radius von 600 m, die auf das Plangebiet einwirken.
Als wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen liegt die Stellungnahme des Landkreises Emsland zu Naturschutz und Forsten, zum Immissionsschutz, zur Abfallwirtschaft (nur zum B-Plan Nr. 87) und zur Denkmalpflege, die Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie zum Bodenschutz und zum Bergbau, die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zur Land- und Forstwirtschaft, die Stellungsnahmen des Trink- und Abwasserverbandes (TAV) „Bourtanger Moor“ zum Thema Wasserwirtschaft, die Stellungnahme des Unterhaltungs- und Landschaftspflegeverbandes Nr. 94 „Große Aa und Ems I“ zu Gewässer zweiter Ordnung.
Während der Veröffentlichung auf der Internetseite der Gemeinde Geeste können Stellungnahmen elektronisch (Per E-Mail: [email protected]) oder auch auf anderem Weg zu der beabsichtigen Planung abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den o. g. Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 3 Abs. 3 BauGB unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung hätten geltend gemacht werden können.
Geeste, den 16.04.2024
Der Bürgermeister
Höke
Bebauungsplan Nr. 87 Südlich Kastanienallee
Begründung B-Plan 87 Südlich Kastanienallee
Biotoptypen B-Plan 87 Südlich Kastanienallee
Frühzeitige Abwägung B-Plan 87 Südlich Kastanienallee
Geruchsgutachten B-Plan 87 Südlich Kastanienallee
Geruchsgutachten Anlage B-Plan 87 Südlich Kastanienallee
Öffentliche Bekanntmachung B-Plan Nr 87 Südlich Kastanienallee