Öffentliche Bekanntmachung - Landkreis Emsland - Kartierungsarbeiten

Öffentliche Bekanntmachung

 

Vegetationskundliche und faunistische Kartierungsarbeiten 

im Rahmen der Fortschreibung des 

Landschaftsrahmenplans im Landkreis Emsland 

 

Der Landkreis Emsland gibt bekannt, dass gemäß §§ 9, 10 und 65 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit §§ 3 und 39 Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatSchG) der Landkreis Emsland dazu verpflichtet ist, den Landschaftsrahmenplan fortzuschreiben. Aus diesem Grund werden von März 2024 bis voraussichtlich Dezember 2025 im gesamten Kreisgebiet vegetationskundliche und faunistische Kartierungsarbeiten durchgeführt. Die Begehungen erfolgen durch ein beauftragtes Fachbüro. 

 

LANDKREIS EMSLAND 

Fachbereich Umwelt 

Abt. Naturschutz und Forsten 

Der Landrat

 

Öffentliche Bekanntmachung Landkreis Emsland