Bekanntmachung über Widmung von Gemeindestraßen
Bekanntmachung der Gemeinde Geeste
Widmung von Gemeindestraßen für den öffentlichen Verkehr
Gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes wurden zwei Wege in der Gemeinde Geeste durch Beschluss des Rates der Gemeinde Geeste vom 19.12.2024 mit Veröffentlichung im Amtsblatt für den Landkreis Emsland Nr. 2/2025 vom 15.01.2025 dem öffentlichen Verkehr als Fuß- und Radweg gewidmet.
Die Unterlagen und Lagepläne können bei der Gemeinde Geeste, Fachbereich Planen und Bauen, Zimmer C 3, Am Rathaus 3, 49744 Geeste, eingesehen werden.
Geeste, den 15.01.2025
Gemeinde Geeste
Der Bürgermeister
Höke