Bundestagswahlen am 23. Februar

Informationen zur Briefwahl

Am Sonntag, dem 23. Februar, wird der der 21. Deutsche Bundestag gewählt. Dieser Termin wurde aufgrund des Bruchs der Ampelkoalition und der gescheiterten Vertrauensfrage des Bundeskanzlers vom ursprünglichen Termin vorverlegt. Die Wahllokale öffnen an diesem Tag von 8 Uhr bis 18 Uhr.

 

Die Legislaturperiode des Deutschen Bundestages beträgt vier Jahre. Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland, er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt werden.

 

Der Stichtag für die Aufstellung des Wählerverzeichnisses war der 12.01.2025. Auf Grundlage der zu diesem Tag angemeldeten Wahlberechtigten wurden die Wahlbenachrichtigungskarten erstellt und bis zum 02. Februar 2025 zugestellt.

 

Die Stimmzettel stehen auf Grund der einzuhaltenden Fristen frühestens ab Anfang Februar zur Verfügung. Dennoch kann ab sofort die Briefwahl beantragt werden. Die Briefwahlunterlagen können über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigungskarte oder über den auf der Internetseite der Gemeinde Geeste bereitgestellten Link beantragt werden (https://www.wahlschein.de/03454014). Die Unterlagen werden aber erst Anfang Februar verschickt. Bis einschließlich 21. Februar 2025, 15:00 Uhr besteht die Möglichkeit der vorzeitigen Stimmabgabe.

 

Wahlberechtigt sind nach § 12 BWG alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetztes, die am Wahltage das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht nach § 13 BWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

 

Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

 

Nicht Wahlberechtigt sind diejenigen, welche infolge eines Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen.

 

Sollte die Stimme aufgrund einer plötzlichen Erkrankung nicht im Wahllokal abgegeben werden können, besteht noch die Möglichkeit Briefwahlunterlagen am Wahltag bis 15:00 Uhr beim Wahlamt abzuholen. Es wird empfohlen in diesen Fällen vorab telefonisch mit dem Wahlbüro unter Telefonnummer 05937/69-0 Kontakt aufzunehmen.

 

Bei Fragen zur Wahl stehen Oliver Franke und Ramona Krone als Wahlleitung der Gemeinde Geeste zur Verfügung (05937/69-259; [email protected])