Der alte Lappen muss weg - Jahrgang 1971 oder später müssen Führerscheine bis Januar 2025 umtauschen

Bereits seit dem Jahr 2021 läuft der verpflichtende Umtausch der alten Führerscheine. Nachdem die Jahrgänge 1953 bis 1970 den Führerschein getauscht haben, sind jetzt alle Personen, die 1971 oder später geboren sind und noch im Besitz eines alten grauen oder rosa Führerscheins sind, verpflichtet, den Führerschein zu tauschen. Die Fahrerlaubnisinhaber dieser Jahrgänge müssen den Führerschein bis spätestens zum 19. Januar 2025 in den neuen EU-Kartenführerschein umtauschen.

 

Da davon auszugehen ist, dass die Antragszahlen kurz vor Fristende steigen werden und es dann zu längeren Bearbeitungszeiten kommen wird, empfiehlt der Landkreis Emsland den Antrag bereits jetzt zu stellen.

 

Eine Antragstellung kann im Bürgerbüro der Gemeinde Geeste oder in der Führerscheinstelle in Meppen erfolgen. Dort wird jeder Antrag persönlich entgegengenommen und der bisherige Führerschein so kenntlich gemacht, dass er nach einer Restlaufzeit von drei Monaten ungültig wird.

 

Das Bürgerbüro leitet den Antrag an die Führerscheinstelle zur weiteren Bearbeitung weiter. Das Bürgerbüro der Gemeinde Geeste ist  vormittags von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr geöffnet und samstags von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet. Nachmittags ist das Bürgerbüro von Montag bis Mittwoch in der Zeit zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr geöffnet, donnerstags in der Zeit von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Telefonisch Rückfragen sind in dieser Zeit ebenfalls möglich unter der Nummer 05937 / 69-253. Eine Terminabsprache für den Umtausch im Bürgerbüro der Gemeinde Geeste ist nicht notwendig.

 

Für die Vorsprache bei der Führerscheinstelle, ist ein Termin notwendig, der unter (https://openkreishaus.emsland.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/5281/show) gebucht werden kann. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, den Antrag über den Postweg bei der Führerscheinstelle schriftlich einzureichen. Der Antrag kann auf der Internetseite des Landkreises Emsland unter https://www.emsland.de/wirtschaft-struktur/auto-und-verkehr/pflichtumtausch-fuehrerschein/der-lappen-geht-die-karte-kommt.html heruntergeladen werden. In diesem Fall ist der bisherige Führerschein mit einzureichen und wird nach Antragseingang umgehend zurückgesandt.

 

Der neue EU-Kartenführerschein wird dem Fahrerlaubnisinhaber auf direktem Weg per Post von der Bundesdruckerei übersandt. Die Kosten für den neuen Führerschein betragen einschließlich des Direktversandes 30,30 Euro. Sie sind bei Antragstellung zu entrichten. Bei einer postalischen Beantragung sind die fälligen Gebühren vorab zu überweisen.

 

Weitere Informationen zum Führerscheintausch gibt es auf der Internetseite des Landkreises Emsland unter https://www.emsland.de („Wirtschaft und Struktur“ > „Auto und Mobilität“ > „Führerscheintausch“).