Räum- und Streupflicht
Die Gemeinde Geeste macht darauf aufmerksam, dass nach der Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Gemeinde Geeste die Grundstückseigentümer zum Winterdienst und zur Straßenreinigung verpflichtet sind.
Bei Schneefall sind Geh- und Radwege mindestens in einer Breite von 1,50 m freizuhalten. Sind ausreichende Geh- oder Radwege nicht vorhanden, so ist ein entsprechend breiter Streifen neben der Fahrbahn oder, wo ein Seitenraum nicht vorhanden ist, am äußersten Rand der Fahrbahn freizuhalten. Die Schneeräumpflicht erstreckt sich werktags auf die Zeit von 7.00 Uhr – 20.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 9.00 Uhr – 20.00 Uhr.
Bei Glätte ist dafür Sorge zu tragen, dass werktags von 7.00 Uhr – 20.00 Uhr, an Sonntagen und Feiertagen von 9.00 Uhr – 20.00 Uhr, die Geh- und Radwege mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln so bestreut sind, dass ein sicherer Weg für Fußgänger vorhanden ist. Bei fehlendem Geh- oder Radweg ist neben der Fahrbahn bzw. am äußersten Rand der Fahrbahn ein 1,50 m breiter Streifen zu bestreuen. Um Eis und Schnee zu beseitigen, dürfen keine schädlichen Chemikalien eingesetzt werden.
Wer seinen Pflichten im Rahmen des Winterdienstes nicht nachkommt, muss mit Schadensersatzansprüchen von geschädigten Personen rechnen. Die Erledigung dieser Arbeit liegt deshalb im eigenen Interesse.
Straßenreinigung
Die Straßenreinigung umfasst insbesondere die Beseitigung von Schmutz, Laub, Papier und Unrat auf den öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie gemeinsamen Rad- und Gehwegen, Gossen usw. in der geschlossenen Ortslage. Die Reinigung ist einmal wöchentlich durchzuführen.
Weitere Informationen hierzu sind in der Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Gemeinde Geeste nachzulesen. Bei Fragen steht Lukas Schröder, Leitung Bauhof unter der Nummer 05937/69-160 zur Verfügung.