Wer knallt haftet - Sicherheit beim Feuerwerk!

Silvester Feuerwerk

Auf örtliche Verbote achten und Rücksicht nehmen!

 

Die Gemeinde Geeste weist zum Jahreswechsel darauf hin, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände, wie zum Beispiel ein Feuerwerk, in unmittelbarer Nähe von Altenheimen und Kirchen grundsätzlich verboten ist. Besondere Rücksichtnahme ist in der Nähe von Gewerbegebieten, in denen gefährliche Stoffe lagern können und Tankstellen geboten. Die Verwendung von sogenannten „Himmelslaternen“ ist in Niedersachsen aus Brandschutzgründen generell verboten.

 

Das Abbrennen des Feuerwerks über den Jahreswechsel darf nur am 31. Dezember und 01. Januar erfolgen.

 

„Beim Feuerwerk gilt auch immer die Grundregel: Wer knallt, haftet für entstandene Schäden und nach dem Knallen müssen die Rückstände beseitigt werden“, erklärte Oliver Franke, Fachbereichsleiter „Bürgerdienste, Arbeit und Soziales“ der Gemeinde Geeste. Damit die Begrüßung des neuen Jahres nicht im Krankenhaus endet, wird zudem darauf hingewiesen, dass nur Feuerwerkskörper verwendet werden sollten, die eine CE-Kennzeichnung, eine amtliche Zulassungsnummer einer in der Europäischen Union ansässigen „Benannten Stelle“ und eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache haben.

 

Legales Feuerwerk ist leicht an der Registriernummer sowie dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle zu erkennen. Der Gebrauch illegaler Feuerwerkskörper kann nach dem Sprengstoffgesetz mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.

 

Die Gemeinde Geeste bittet auch um Beachtung folgender Hinweise:

 

1.      Feuerwerkskörper sollten eine CE-Kennzeichnung, eine amtliche Zulassungsnummer und eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache haben.

2.      Nach dem Zünden ist vom Feuerwerk ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten.

3.      Raketen sollten mit dem Führungsstab in Flaschen gestellt und gegen Umfallen gesichert werden.

4.      Feuerwerkskörper niemals von Balkonen und aus Wohnhausfenstern zünden oder herunterwerfen.

5.      Nicht auf Menschen oder Tiere zielen.

6.      „Blindgänger“ nicht erneut zünden.

7.      In Notfällen (Verletzungen, Brände) sofort die Feuerwehr / den Rettungsdienst über die Rufnummer 112 verständigen.

8.      Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen entfernen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.

9.      Wer knallt, muss seinen Restmüll selbst ordentlich entsorgen und nicht auf der Straße liegen lassen.