Wiederherstellung von Versickerungsflächen in Wohngebieten

Gemeinde Geeste nimmt Oberflächenentwässerung stärker in den Blick

 

Nach längeren Niederschlägen tauchen vielerorts Probleme bei der Oberflächenentwässerung auf. Auch in der Gemeinde Geeste führen verdichtete oder versiegelte Seitenräume, insbesondere in älteren Wohngebieten, häufig dazu, dass Regenwasser nicht ordnungsgemäß im Seitenraum versickern kann und Straßen überschwemmen. Die Gemeinde hat es sich daher zum Ziel gesetzt, diesen Missstand ab 2025 sukzessive zu beheben.

 

„Durch den Bauhof bzw. beauftragte Unternehmen werden die Seitenräume in den nächsten Jahren wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt bzw. als Entwässerungsmulden hergestellt“, fasst Fachbereichsleiterin Britta Düthmann die Pläne der Verwaltung zusammen. Ziel sei es, das anfallende Regenwasser möglichst am Ort des Anfalls flächenhaft versickern zu lassen. Dazu werden die Flächen nach der Herstellung der Mulden angesät, sodass im Anschluss wieder eine Rasenfläche entsteht. Die entstehenden Mulden sind in diesem Zustand zu belassen und nicht wieder anzufüllen.

 

Denn Grünstreifen, Vegetationsflächen und Gehölzpflanzungen neben den Fahrbahnen haben eine wichtige Funktion. Sie erhöhen die Verdunstung und werden zur Versickerung angelegt, damit ein breitflächiges Eindringen des Wassers in das Erdreich erfolgen kann.

Die eigenmächtige Umnutzung von Seitenraum als Stellfläche für Autos, Anhänger und Co. ist damit perdu.

 

Doch auch das Ableiten von Oberflächenwasser von privaten Dächern und Auffahrten in den Straßenraum steht in der Kritik. „Leider stellen wir immer wieder fest, dass Regenwasser auf die Straßen geleitet wird, weil z.B. die Entwässerungsrinne entlang der Grundstückszufahrt fehlt. Dabei sind die Eigentümer gemäß § 37 Wasserhaushaltsgesetz verpflichtet, das anfallende Oberflächenwasser auf ihren Grundstücken versickern zu lassen“, erklärt Bürgermeister Helmut Höke die Situation.

 

Um das Problem in den Griff zu bekommen, sollten Grundstückseigentümer die Verhältnisse auf ihrem Grundstück kritisch prüfen und ggf. entsprechende Maßnahmen ergreifen.  Für Rückfragen zur Oberflächenentwässerung steht der Fachbereich IV „Planen und Bauen“ unter der Telefonnummer 05937 69151 zur Verfügung.