Leinenpflicht für Hunde: Brut- und Setzzeit beginnt am 1. April

In Wäldern und auf Feldwegen dürfen Hunde nicht mehr frei herumlaufen – ab dem 1. April gilt die Leinenpflicht für Vierbeiner. Grund ist der Schutz der Wildtiere in der nun beginnenden Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit.

 

Die Leinenpflicht ab dem 1. April gilt 15 Wochen lang – bis Mitte Juli. Die Leinenpflicht sorgt laut Niedersächsischem Landwirtschaftsministerium dafür, dass Wildtiere ihren Nachwuchs ungestört und geschützt auf die Welt bringen können. „Ausgenommen von der Regelung sind Hunde, die zur Jagdausübung, als Rettungs- oder Blindenführhunde sowie von der Polizei eingesetzt werden“, erklärt Oliver Franke, Fachbereichsleiter Bürgerdienste, Arbeit und Soziales. Wer als Halter gegen die Regelung verstößt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro.

 

Hunde müssen öffentlichen Flächen (Spielplätze, Sportanlagen, Schulhöfe und Kindertagesstätten) grundsätzlich fernbleiben. Auf den direkt angrenzenden Bereichen zu den genannten Flächen gilt die Anleinpflicht. Auf diese Pflicht gilt es im Besonderen auch bei Festen mit Menschenansammlungen zu achten.

 

Weiterhin besteht ganzjährig Anleinpflicht für gefährliche Hunde im Sinne des Hundegesetzes. Ebenfalls ganzjährig gilt eine Anleinpflicht für alle Hunderassen in Naturschutzgebieten.