Gemeinde erinnert an rechtzeitige Anzeige für Osterfeuer - Anmeldungen bis 28. März möglich

Rathaus

Osterfeuer gehören zum Bestandteil des Brauchtums in der Gemeinde Geeste. Allerdings ist die Durchführung von Osterfeuern nur unter ganz bestimmten Bedingungen, Auflagen und auf Antrag für Ostersonntag oder Ostermontag in der Zeit von 18 Uhr bis 24 Uhr erlaubt, wenn diese einen öffentlichen Charakter haben.

 

Um Osterfeuer sicher für teilnehmende Bürger und Tierwelt, sowie akzeptabel für eventuell durch Immissionen belästigte Nachbarn, veranstalten zu können, sind von allen Beteiligten gewisse Verhaltensregeln zu beachten und zu befolgen. Detaillierte Ausführungen für eine ordnungsgemäße Durchführung eines Osterfeuers können dem Hinweisblatt entnommen werden, welches im Rathaus, Zimmer A 2, erhältlich ist oder auf www.geeste.de zum Download bereit steht. Die Durchführung von Osterfeuern ist bis zum 28. März bei der Gemeinde Geeste anzuzeigen.

 

Ein eventueller Verkauf von Speisen und / oder Getränken ist nach dem Gaststättenrecht einen Monat, also spätestens bis zum 19. März vor der Veranstaltung beim Fachbereich III – Bürgerdienste, Arbeit und Soziales, Zimmer A 3, anzuzeigen.